Sachverständigenbüro Dr. Sebastian
 

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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sachverständigenbüros für Kunststoffe Dr. Sebastian

§ 1 Geltungsbereich
Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigenbüros für Kunststoffe Dr. Sebastian zu ihrem Auftraggeber (AG) bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 2 Auftrag
Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, fernmündliche oder durch Mitarbeiter getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden im Rahmen der Vertragsverhandlungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigenbüros für Kunststoffe Dr. Sebastian. Gegenstand des Auftrags sind Messungen, Beratungen, Planungen und die gutachterliche Tätigkeit wie die Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung nach dem aktuellen Stand der Technik im Bereich Kunststoffschadensanalyse und der Kanalsanierung.

§ 3 Durchführung des Auftrags
Der Auftrag wird durch das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian kann seine Tätigkeit durch Einschaltung der für ihn tätigen Prüflabore erbringen. Das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian ist berechtigt, zur sachgerechten Bearbeitung des Auftrags auf Kosten des AG die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen, ohne dass es hierfür der besonderen Zustimmung des AG bedarf. Soweit unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zwecke des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des AG einzuholen. Das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian wird vom AG ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, hat der AG dem Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen. Ist für den Auftrag eine zeitliche Frist vereinbart worden, so ist hierin im Zweifel keine Vereinbarung eines Fix-Geschäfts zu sehen. Alle mit dem Auftrag verbundenen mündlichen Aussagen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der AG darf dem Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian keine Weisungen erteilen, die deren tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis eines Gutachtens verfälschen können. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian alle für die Ausführungen des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stehen.

§ 5 Schweigepflicht
Dem Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian ist untersagt, Tatsachen und Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekanntgeworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung dem bei seiner Tätigkeit erlangten Erkenntnisse befugt, wenn sie aufgrund von gesetzlichen Vorschriften hierzu verpflichtet sind oder der AG sie ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet. Im übrigen ist das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian und seine Mitarbeiter nach Absprache mit dem AG befugt, Untersuchungsergebnisse im Rahmen von erbrachten Tätigkeiten unter Beachtung des Datenschutzes für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, zu publizieren und einer eigenständigen wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen.

§ 6 Urheberrechtschutz
Die Veröffentlichung, insbesondere von Gutachten, ihre Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung ist nur im Rahmen des vertraglich bestimmten Verwendungszwecks unter namentlicher Nennung des Sachverständigenbüros für Kunststoffe Dr. Sebastian gestattet.

§ 7 Vergütung
Das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer.

§ 8 Zahlung und Zahlungsverzug
Die vereinbarte Vergütung wird mit Zugang der Leistung (Protokoll, Gutachten, Planung) beim AG fällig. Die postalische Übersendung des Gutachtens unter gleichzeitiger Einbeziehung der fälligen Vergütung per Nachnahme ist zulässig. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und unter Berechnung aller Einbeziehungs- und Diskontspesen sowie nur zahlungshalber angenommen. Kommt der AG mit der Zahlung oder einer Vorschusszahlung in Verzug, so kann das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu entrichten. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian auf entsprechenden Nachweis vorbehalten. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen ist das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian berechtigt, alle Vergütungsforderungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch bei Nichteinlösung von Wechseln und Schecks. Gegen die Ansprüche des Sachverständigenbüros für Kunststoffe Dr. Sebastian kann der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des AG unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus abgeschlossenem Vertrag beruht.

§ 9 Fristüberschreitung
Das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Termins beim Abschluss einer Untersuchung, Planung oder Gutachtenerstellung. Im Falle der Vereinbarung einer Frist zur Ablieferung der Leistung beginnt diese mit Vertragsabschluss. Benötigt das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian für die Leistungserbringung Unterlagen des AG oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen bzw. des Vorschusses. Bei Überschreitung eines vereinbarten Ablieferungstermins kann der AG nur im Fall des Leistungsverzugs dem Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian oder der von dem Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Der AG kann neben der Lieferung Verzugsschadensersatz nur verlangen, wenn er dem Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist.

§ 10 Kündigung
Das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian und der AG können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds ist die Kündigung ausgeschlossen. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian zu vertreten hat, so steht ihr eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als diese für den AG objektiv verwertbar ist. In allen anderen Fällen behält das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian den Anspruch auf volle Aufwendungen. Sofern der AG im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40 % der Vergütung für die von dem Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. 

§ 11 Gewährleistung
Der AG kann als Gewährleistung zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Hierzu bedarf es einer Nachfristsetzung von angemessener Dauer. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der AG Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung durch den AG dem Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian schriftlich angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.

§ 12 Haftung und Verjährung
Das Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian schließt die Haftung für sich und die von ihr Beauftragten – gleich, aus welchem Rechtsgrund – für alle Fälle aus, wenn nicht ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen. Die Rechte des AG aus Gewährleistung gemäß § 11 werden dadurch nicht berührt. Die Ansprüche wegen Lieferverzug sind in § 9 abschließend geregelt. Sämtliche Ansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 638 BGB unterliegen, verjähren nach drei Jahren.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Sachverständigenbüros für Kunststoffe Dr. Sebastian. Ist der AG Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Sachverständigenbüros für Kunststoffe Dr. Sebastian ausschließlicher Gerichtsstand. Hat der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln, so gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Hauptsitz des Sachverständigenbüro für Kunststoffe Dr. Sebastian. Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts. 

Unsere AGB als Downloadversion finden Sie >>hier<<.


 
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